Erfurter Unionsparlament 1850

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Erfurter Unionsparlament 1850

Das Erfurter Unionsparlament 1850 gilt als wichtiger Meilenstein der deutschen Demokratiegeschichte.


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Das Erfurter Unionsparlament vom 20. März bis 29. April 1850 sollte nach der gescheiterten Revolution 1848/49 die Verfassung für einen deutschen Nationalstaat unter Führung Preußens und ohne Österreich ausarbeiten. Gemäßigte Liberale und der preußische König Friedrich Wilhelm IV. hatten sich auf diesen Kompromiss geeinigt. Als Tagungsort richtete man die Augustinerkloster (Foto: Alexander Raßloff) her, die als Lutherstätte für historische Aura sorgte.

Ein „Verein für die Verlegung des deutschen Parlaments nach Erfurt“, getragen von angesehenen bürgerlichen Honoratioren, hatte zuvor landesweit in Parlaments- und Regierungskreisen für die alte thüringische Metropole im Herzen Deutschlands geworben. Einige Monate herrschte eine regelrechte Hauptstadt-Euphorie. Erfurt schien, wie später noch einmal bei der Bewerbung um die Nationalversammlung 1919, auf dem Weg zum politischen Zentrum Deutschlands.

Die „Erfurter Union“ scheiterte jedoch rasch am Widerspruch Österreichs und Russlands gegen eine kleindeutsche Nationalstaatsgründung unter preußischer Führung, die zwei Jahrzehnte später dann doch unter Regie Otto von Bismarcks zustande kommen sollte, der als junger konservativer Abgeordneter am Erfurter Parlament teilgenommen hatte. Dennoch gilt das Parlament mit seinem kleindeutschen Verfassungsentwurf als wichtiger Meilenstein der Demokratiegeschichte und des deutschen Einigungsprozesses.

(Dr. Steffen Raßloff)


Siehe auch: Geschichte der Stadt Erfurt, Bismarck und die Erfurter Union 1850, Augustinerkloster