GIFTNOTRUF Erfurt: Unterschied zwischen den Versionen

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Erstellt [[Benutzer:Ggizerfurt|Helmut Hentschel]] 17:30, 7. Okt. 2012 (UTC)
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Seit den 1960er Jahren wurde in der DDR ein Beratungsdienst bei Vergiftungsfällen durch die Institute für Pharmakologie und Toxikologie der Medizinischen Akademien und Universitäten ausschließlich für Ärzte vorgehalten. <br>
Seit den 1960er Jahren wurde in der DDR ein Beratungsdienst bei Vergiftungsfällen durch die Institute für Pharmakologie und Toxikologie der Medizinischen Akademien und Universitäten ausschließlich für Ärzte vorgehalten. <br>
Mit der Novellierung des Giftgesetzes der DDR im Jahre 1977 wurde vom Minister für Gesundheitswesen ein Zentraler Toxikologischer Auskunftsdienst am Institut für Arzneimittelwesen der DDR eingerichtet. Nach der Wiedervereinigung wurde dieser Dienst zunächst durch das Bundesgesundheitsamt weitergeführt. <br>  
Mit der Novellierung des Giftgesetzes der DDR im Jahre 1977 wurde vom Minister für Gesundheitswesen ein Zentraler Toxikologischer Auskunftsdienst am Institut für Arzneimittelwesen der DDR eingerichtet. Nach der Wiedervereinigung wurde dieser Dienst zunächst durch das Bundesgesundheitsamt weitergeführt. <br>  
Die jetzt am Gemeinsamen Giftinformationszentrum (GGIZ) in Erfurt beteiligten Länder haben sich auf der Grundlage einer von Thüringen 1991 vorgelegten Konzeption auf die Errichtung und Unterhaltung einer gemeinsamen, rechtlich unselbstständigen Einrichtung an der [[Medizinische Akademie Erfurt|Medizinischen Hochschule Erfurt]] verständigt.
Die jetzt am Gemeinsamen Giftinformationszentrum (GGIZ) in Erfurt beteiligten Länder haben sich auf der Grundlage einer von Thüringen 1991 vorgelegten Konzeption auf die Errichtung und Unterhaltung einer gemeinsamen, rechtlich unselbstständigen Einrichtung an der '''[[Medizinische Akademie Erfurt|Medizinischen Hochschule Erfurt]]''' verständigt.


== Giftinformation aus Erfurt ==  
== Giftinformation aus Erfurt ==  
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Das '''Gemeinsame Giftinformationszentrum (GGIZ) der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen''' erfüllt seit seiner Indienststellung am 1. Januar 1994 ohne Unterbrechung als Beratungsdienst die Aufgaben des '''GIFTNOTRUFs''' für die beteiligten Länder. Nach der [http://www.helios-kliniken.de/klinik/erfurt/ihr-klinikaufenthalt/historie/1992-umbenennung-der-medizinischen-akademie-erfurt-in-medizinische-hochschule-erfurt.html Schließung der Medizinischen Hochschule Erfurt] wurde das GGIZ am [http://www.helios-kliniken.de/index.php?id=3939 HELIOS Klinikum Erfurt] weitergeführt. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Zuweisung von Mitteln der beteiligten Länder, deren Anteilsverhältnis sich nach der Bevölkerungszahl richtet. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit übt die Aufsicht über das GGlZ aus. <br>
Das '''Gemeinsame Giftinformationszentrum (GGIZ) der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen''' erfüllt seit seiner Indienststellung am 1. Januar 1994 ohne Unterbrechung als Beratungsdienst die Aufgaben des '''GIFTNOTRUFs''' für die beteiligten Länder. Nach der [http://www.helios-kliniken.de/klinik/erfurt/ihr-klinikaufenthalt/historie/1992-umbenennung-der-medizinischen-akademie-erfurt-in-medizinische-hochschule-erfurt.html Schließung der Medizinischen Hochschule Erfurt] wurde das GGIZ am [http://www.helios-kliniken.de/index.php?id=3939 HELIOS Klinikum Erfurt] weitergeführt. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Zuweisung von Mitteln der beteiligten Länder, deren Anteilsverhältnis sich nach der Bevölkerungszahl richtet. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit übt die Aufsicht über das GGlZ aus. <br>
Unter der '''Telefonnummer 0361-730730''' erreicht der Anrufer immer einen erfahrenen Arzt oder Apotheker. Die Beratung von Vergiftungen oder Verdachtsfällen erfolgt für alle Bürger, Ärzte, Apotheker u.a. Angehörige von Heilberufen sowie für Behörden und Institutionen, die mit toxikologischen Fragen befasst sind. Seit April 2004 wird der Nachtdienst gemeinsam mit dem [http://www.giz-nord.de/cms/ GIZ-Nord (Göttingen)] durchgeführt. Unter http://www.ggiz-erfurt.de finden Sie weitere Informationen über die Tätigkeit des GGIZ.
Unter der '''Telefonnummer 0361-730730''' erreicht der Anrufer immer einen erfahrenen Arzt oder Apotheker. Die Beratung von Vergiftungen oder Verdachtsfällen erfolgt für alle Bürger, Ärzte, Apotheker u.a. Angehörige von Heilberufen sowie für Behörden und Institutionen, die mit toxikologischen Fragen befasst sind. Seit April 2004 wird der Nachtdienst gemeinsam mit dem [http://www.giz-nord.de/cms/ GIZ-Nord (Göttingen)] durchgeführt. Unter http://www.ggiz-erfurt.de finden Sie weitere Informationen über die Tätigkeit des GGIZ.
2024 konnte das GGIZ auf [https://www.ggiz-erfurt.de/aktuelles-detail/30-jahre-giftberatung-in-erfurt.html 30 Jahre] unterbrechungsfreie Tätigkeit bei der Versorgung von Vergiftungsnotfällen verweisen. Insgesamt wurden seit Indienststellung ca. 566.000 Anfragen mit der gleichen personellen Ausstattung wie 1994 bearbeitet. Die Zahl der Anrufer pro Jahr, die jetzt zu 53 % hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger, Eltern und Großeltern sind, ist bis 2023 fast auf das Sechsfache angestiegen. In vielen Fällen kann durch den rechtzeitigen Anruf im GGIZ Entwarnung gegeben und unnötige Maßnahmen vermieden werden. Das entlastet den Rettungsdienst, die Notausnahmen und die Kliniken und erspart dem Gesundheitssystem nicht unerhebliche Kosten.


== Leistungen ==
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Das GGIZ leistet Informations- und Aufklärungsarbeit durch telefonische Beratung, per E-Mail, durch Broschüren und Flyer, über seine [http://www.ggiz-erfurt.de Homepage] und durch eigene Pressemitteilungen. Diese Leistungen haben für das Gesundheitswesen kostendämpfende Wirkungen, ohne dass durch die pharmazeutische und chemische Industrie (Verursacher) oder die GKV (Nutznießer) bisher eine Beteiligung an der Finanzierung des GGIZ erfolgt.
Das GGIZ leistet Informations- und Aufklärungsarbeit durch telefonische Beratung, per E-Mail, durch Broschüren und Flyer, über seine [http://www.ggiz-erfurt.de Homepage] und durch eigene Pressemitteilungen. Diese Leistungen haben für das Gesundheitswesen kostendämpfende Wirkungen, ohne dass durch die pharmazeutische und chemische Industrie (Verursacher) oder die GKV (Nutznießer) bisher eine Beteiligung an der Finanzierung des GGIZ erfolgt.
== Nationales Vergiftungsregister ==
Zur Stärkung des Verbraucherschutzes wird beim [https://www.bfr.bund.de/ueber-uns/struktur/abteilung-exposition/nationales-vergiftungsregister Bundesinstitut für Risikobewertung] (BfR ) ein [https://www.bfr-akademie.de/media/wysiwyg/2024/OEGD2024/aufgaben-und-ziele-des-nationalen-vergiftungsregisters.pdf nationales Vergiftungsregister] aufgebaut (Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes 2023). Durch die Erfassung des Vergiftungsgeschehens in Deutschland soll die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Risiken für die Bevölkerung (Bevölkerungsschutz) gewährleistet werden. Das soll in enger Zusammenarbeit mit Giftinformationszentren erfolgen.


[[Kategorie:Institute]]
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Aktuelle Version vom 24. Juli 2025, 20:38 Uhr

Giftnotruf Erfurt

Erstellt Helmut Hentschel 17:30, 7. Okt. 2012 (UTC)


Notrufnummer


GIFTNOTRUF +49-(0)361-730730 - Rund um die Uhr erreichbar -

Welche Fragen sind beim Anruf wichtig:

  • Wer ruft an ? - Name, Ort, Telefon, Praxis, Dienststelle usw.
  • Wer hat sich vergiftet ? - Alter, Körpergewicht, Geschlecht
  • Womit trat die Vergiftung ein ? - Arzneimittel, Haushaltsprodukt, Chemikalie, Droge, Pflanze, Pilze, Tier, Lebensmittel, Genussmittel
  • Wie viel wurde aufgenommen ? - Anzahl Tabl., Kaps., Tropfen; Menge einer Flüssigkeit oder einer Substanz - Verpackung mit an das Telefon bringen !
  • Wann ereignete sich die Vergiftung ?
  • Welche Erscheinungen sind aufgetreten ? - Übelkeit, Erbrechen, Husten, Benommenheit, Bewusstlosigkeit, Krämpfe usw.
  • Was wurde bereits unternommen ?

Vorgeschichte

Seit den 1960er Jahren wurde in der DDR ein Beratungsdienst bei Vergiftungsfällen durch die Institute für Pharmakologie und Toxikologie der Medizinischen Akademien und Universitäten ausschließlich für Ärzte vorgehalten.
Mit der Novellierung des Giftgesetzes der DDR im Jahre 1977 wurde vom Minister für Gesundheitswesen ein Zentraler Toxikologischer Auskunftsdienst am Institut für Arzneimittelwesen der DDR eingerichtet. Nach der Wiedervereinigung wurde dieser Dienst zunächst durch das Bundesgesundheitsamt weitergeführt.
Die jetzt am Gemeinsamen Giftinformationszentrum (GGIZ) in Erfurt beteiligten Länder haben sich auf der Grundlage einer von Thüringen 1991 vorgelegten Konzeption auf die Errichtung und Unterhaltung einer gemeinsamen, rechtlich unselbstständigen Einrichtung an der Medizinischen Hochschule Erfurt verständigt.

Giftinformation aus Erfurt

Unterbringung des GGIZ 1994 in der umgebauten Radiologie III der Medizinischen Akademie Erfurt
Unterbringung des GGIZ seit 2003 im Haus 3a des HELIOS Klinikums Erfurt
Wappentafel der am GGIZ beteiligten Länder

Das Gemeinsame Giftinformationszentrum (GGIZ) der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erfüllt seit seiner Indienststellung am 1. Januar 1994 ohne Unterbrechung als Beratungsdienst die Aufgaben des GIFTNOTRUFs für die beteiligten Länder. Nach der Schließung der Medizinischen Hochschule Erfurt wurde das GGIZ am HELIOS Klinikum Erfurt weitergeführt. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Zuweisung von Mitteln der beteiligten Länder, deren Anteilsverhältnis sich nach der Bevölkerungszahl richtet. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit übt die Aufsicht über das GGlZ aus.
Unter der Telefonnummer 0361-730730 erreicht der Anrufer immer einen erfahrenen Arzt oder Apotheker. Die Beratung von Vergiftungen oder Verdachtsfällen erfolgt für alle Bürger, Ärzte, Apotheker u.a. Angehörige von Heilberufen sowie für Behörden und Institutionen, die mit toxikologischen Fragen befasst sind. Seit April 2004 wird der Nachtdienst gemeinsam mit dem GIZ-Nord (Göttingen) durchgeführt. Unter http://www.ggiz-erfurt.de finden Sie weitere Informationen über die Tätigkeit des GGIZ.

2024 konnte das GGIZ auf 30 Jahre unterbrechungsfreie Tätigkeit bei der Versorgung von Vergiftungsnotfällen verweisen. Insgesamt wurden seit Indienststellung ca. 566.000 Anfragen mit der gleichen personellen Ausstattung wie 1994 bearbeitet. Die Zahl der Anrufer pro Jahr, die jetzt zu 53 % hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger, Eltern und Großeltern sind, ist bis 2023 fast auf das Sechsfache angestiegen. In vielen Fällen kann durch den rechtzeitigen Anruf im GGIZ Entwarnung gegeben und unnötige Maßnahmen vermieden werden. Das entlastet den Rettungsdienst, die Notausnahmen und die Kliniken und erspart dem Gesundheitssystem nicht unerhebliche Kosten.

Leistungen

Die Leistungen des GGIZ tangieren in weiten Bereichen die primäre und sekundäre Prävention von individuellen und kollektiven Gesundheitsgefährdungen, die aus dem Umgang mit Arzneimitteln, chemischen Stoffen und Zubereitungen (z.B. Haushaltschemikalien), giftigen Pflanzen, Tieren und Pilzen sowie legalen und illegalen Suchtmitteln resultieren. Insofern leistet das GGIZ durch die Verhinderung von Vergiftungs(un-)fällen sowie durch zielgerichtete Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Vergiftungen und Drogennotfällen einen wesentlichen Beitrag zur Daseinssorge und zur Gesundheitsförderung der Bevölkerung in den beteiligten Ländern. Insbesondere durch die ständige Erreichbarkeit (24-Stunden-Dienstbereitschaft) ist das GGIZ für die Bürger auch Ansprechpartner in Notlagen (medizinische und psychische Notsituationen), die nicht Vergiftungen betreffen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit den Mitarbeitern des ÖGD, den Sozialministerien der beteiligten Länder und dem Bundesinstitut für Risikobewertung.

Das GGIZ leistet Informations- und Aufklärungsarbeit durch telefonische Beratung, per E-Mail, durch Broschüren und Flyer, über seine Homepage und durch eigene Pressemitteilungen. Diese Leistungen haben für das Gesundheitswesen kostendämpfende Wirkungen, ohne dass durch die pharmazeutische und chemische Industrie (Verursacher) oder die GKV (Nutznießer) bisher eine Beteiligung an der Finanzierung des GGIZ erfolgt.

Nationales Vergiftungsregister

Zur Stärkung des Verbraucherschutzes wird beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR ) ein nationales Vergiftungsregister aufgebaut (Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes 2023). Durch die Erfassung des Vergiftungsgeschehens in Deutschland soll die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Risiken für die Bevölkerung (Bevölkerungsschutz) gewährleistet werden. Das soll in enger Zusammenarbeit mit Giftinformationszentren erfolgen.