Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat

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Mitteldeutscher Kulturrat

Der Mitteldeutsche Kulturrat (MKR) besteht seit 1955 als gemeinnütziger Verein und seit 1976 als gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Bonn. Er pflegt länderübergreifend die mitteldeutsche Kultur, unterstüzt die Künste und Wissenschaften, tritt mit Veröffentlichungen, Vorträgen und Kulturellen Veranstaltungen an die Öffentlichkeit. Er gibt das Mitteldeutsche Jahrbuch für Kultur und Geschichte und den Kultur Report mit aktuellen Themen zur Mitteldeutschen Kultur heraus.


Persönlichkeiten aus den Ländern der späteren DDR hatten sich zusammengefunden, um die „unlösbare Bindung“ aller Deutschen aufrecht zu erhalten, Trennendes überwinden zu helfen und „Vorarbeit für das Deutschland der überwundenen Spaltung“ zu leisten. Laut Satzung ist Zweck der Stiftung die „länderübergreifende Pflege der mitteldeutschen Beiträge zur deutschen Kultur“. Bis zur Wiedervereinigung hat die Stiftung daher in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder öffentlich durch Veranstaltungen und Publikationen auf die gemeinsame Geschichte und Kultur aller Deutschen hingewiesen.

Seit der Wiedervereinigung unterstützt sie vor allem die kulturellen Aktivitäten in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durch eigene Tagungen und Vorträge in den Bundesländern sowie durch Veröffentlichungen.

Seit 1994 erscheint das Mitteldeutsche Jahrbuch für Kultur und Geschichte. In Aufsätzen, Gedenkartikeln, Berichten und Rezensionen wird hier ein breites Spektrum mitteldeutscher Kultur dargeboten. Seit 1995 gibt die Stiftung den Kultur Report als Vierteljahresschrift heraus. Darin wird mit dem Schwerpunkt Mitteldeutschland aktuell über kulturelle Aktivitäten in allen Bundesländern informiert.

Traditionen und Neuentwicklungen in den Bereichen Kultur und Geschichte aufmerksam zu verfolgen und damit zum wechselseitigen Verständnis zwischen den alten und den neuen Bundesländern beizutragen, sollte ein gesamtdeutsches Anliegen sein.

Die Stiftung ist daher offen für die Kooperation mit anderen Stiftungen, Vereinen und weiteren Institutionen, die gleichermaßen die Vermittlung kultureller Inhalte zum Ziel haben, um damit die innere Einheit Deutschlands zu vertiefen. Die Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat beruht auf § 29 Absatz 2 des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen vom 21. März 1972 und § 4 Ziffer 2d der Westvermögen-Zuführunsverordnung vom 23. August 1974.